Prozessintegration mit SAP XI 3.0 in der Engergiewirtschaft: Analyse und Bewertung von SAP XI 3.0 anhand des Lieferantenwechselprozess
Die Beschleunigung im Geschäftsleben erfordert, dass IV Systeme in Bezug auf Flexibilität und Interoperabilität zunehmend leistungsfähiger werden. Im besonderen Maße kann man diese Entwicklungen auch in der Energiewirtschaft beobachten. In diesem...
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Produktinformationen zu „Prozessintegration mit SAP XI 3.0 in der Engergiewirtschaft: Analyse und Bewertung von SAP XI 3.0 anhand des Lieferantenwechselprozess “
Klappentext zu „Prozessintegration mit SAP XI 3.0 in der Engergiewirtschaft: Analyse und Bewertung von SAP XI 3.0 anhand des Lieferantenwechselprozess “
Die Beschleunigung im Geschäftsleben erfordert, dass IV Systeme in Bezug auf Flexibilität und Interoperabilität zunehmend leistungsfähiger werden. Im besonderen Maße kann man diese Entwicklungen auch in der Energiewirtschaft beobachten. In diesem Wirtschaftssektor haben sich die Unternehmensprozesse aufgrund der Liberalisierung des Energiemarktes seit 1998 stark verändert. Die integrierten Energieversorger, die bisher die gesamte Wertschöpfungskette der Energieversorgung abdeckten, beginnen sich zu entflechten und auf bestimmte Stufen der Wertschöpfungskette zu konzentrieren. Hieraus entsteht ein Koordinationsbedarf zwischen den durch diese Entwicklung neu entstandenen Akteuren entlang der Wertschöpfungskette. Bisherige Ansätze, die das Ziel einer inner- oder zwischenbetrieblichen Anwendungsintegration (EAI) haben nur selten den gewünschten Erfolg erbracht, da sie die vorgenannten Anforderungen nach Flexibilität und Interoperabilität nur unzureichend unterstützen konnten. In dieser Arbeit wird gezeigt wie ein serviceorientierter Ansatz (SOA) am Beispiel von SAP XI 3.0 helfen kann die Herausforderungen zu bewältigen.
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Textprobe:Kapitel 4, Prozesse in der Energiewirtschaft:
In diesem Kapitel werden zu Beginn der Wirtschafssektor Energiewirtschaft näher betrachtet und die Besonderheiten dieser Branche beleuchtet. Im weiteren Verlauf wird im Speziellen auf die durch die Liberalisierung notwendig gewordene Unbundling- Problematik sowie auf die sich ebenfalls aus der Liberalisierung ergebenden neuen Möglichkeiten für integrierte EVU, speziell die Behauptung auf einem deregulierten Markt, eingegangen. Unter Liberalisierung werden dabei alle Maßnahmen verstanden, die in bisher staatlich reglementierten Bereichen Marktbedingungen schaffen (PFAFFENBERGER et al. 1999, S. 64 f). Bei dieser Betrachtung werden vor allem die Aspekte näher untersucht, die Implikationen auf die IT- gestützte Durchführung von Prozessen haben. Insgesamt findet die Darstellung in komprimierter Art und Weise statt und soll dem Leser den Einstieg erleichtern, um den am Ende des Kapitels vorgestellten Prozess des Lieferantenwechsels fachlich besser zu verstehen. Außerdem soll sie helfen, die Notwendigkeit, die die Integrationsarchitektur für den Sektor der Energiewirtschaft momentan besitzt, zu erkennen.
4.1, Energiewirtschaft in Deutschland:
Die Energiewirtschaft in Deutschland befindet sich seit 1998 in einem fundamentalen Wandlungsprozess seit der Liberalisierung des Strommarktes. Dieser Prozess ist bis heute noch nicht abgeschlossen, stattdessen ergeben sich ständig neue Anforderungen an die Akteure des ehemals regulierten Marktes der Energieversorgung.
Ziel der Deregulierung des Energiemarktes ist es, jedem Kunden die freie Wahl zwischen den im Wettbewerb stehenden Energieversorgungsunternehmen (EVU) zu ermöglichen. Der Energieversorgungsmarkt zeichnet sich durch die Besonderheit aus, dass er durch ein natürliches Netzmonopol geprägt ist, welches den transparenten und diskriminierungsfreien Wettbewerb zwischen den Marktteilnehmern erschwert. Diese Problematik ist mit jener aus dem Schienenverkehr
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vergleichbar, wo ebenfalls ein natürliches Netzmonopol besteht. Zum Transport der Energie vom Erzeuger über den Verteiler zum Endkunden ist eine Netzinfrastruktur notwendig. In Deutschland gehörte diese Netzinfrastruktur bisher den integrierten Energieversorgungsunternehmen, die somit nicht nur Produzent sondern gleichzeitig auch Netzbetreiber und Vertreiber von Strom waren.
Unter diesen Unternehmen war das gesamte Versorgungsgebiet exklusiv aufgeteilt. Sie zeichneten sich dadurch aus, dass sie die gesamte Wertschöpfungskette der Energiewirtschaft abdeckten. In der Betriebswirtschaft spricht man auch von einer vertikalen Integration.
Die Liberalisierung in der Energiewirtschaft erzwingt, dass jeder Energieversorger gegen Zahlung eines Nutzungsentgeltes die fremden Netze zur Durchleitung des Stroms zum Endkunden außerhalb seines ursprünglichen Versorgungsgebietes nutzen kann. Dieser Preis wurde zwischen den Anbietern auf Grundlage der so genannten Verbändevereinbarung ausgehandelt. Um nun die Ineffizienzen, die sich aus dem natürlichen Netzmonopol ergeben, wie z.B. ein überhöhtes Preisniveau bei eingeschränktem Angebot und damit zugleich um die Generierung volkswirtschaftlich unerwünschter Monopolrenten für die Netzbetreiber zu verhindern, sollte eine Regulierungsbehörde die Preise kontrollieren und dadurch einen diskriminierungsfreien Preis sicherstellen. Aufgrund einer Neufassung der Elektrizitätsrichtlinie war die Bundesrepublik Deutschland dazu verpflicht bis zum 01.07.2004 eine solche Regulierungsbehörde einzuführen. Diese Aufgabe sollte durch die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) übernommen werden und damit die bisher noch gültige Verbändevereinbarung ablösen. Aufgrund von Abstimmungsproblemen innerhalb der Regierung über die genauen Kompetenzen der Behörde sowie die Art der Festlegung des Preises kann die Richtlinie allerdings nicht mehr fristgerecht eingeführt werden.
Aufgrund der Tatsache, dass der Tei
Unter diesen Unternehmen war das gesamte Versorgungsgebiet exklusiv aufgeteilt. Sie zeichneten sich dadurch aus, dass sie die gesamte Wertschöpfungskette der Energiewirtschaft abdeckten. In der Betriebswirtschaft spricht man auch von einer vertikalen Integration.
Die Liberalisierung in der Energiewirtschaft erzwingt, dass jeder Energieversorger gegen Zahlung eines Nutzungsentgeltes die fremden Netze zur Durchleitung des Stroms zum Endkunden außerhalb seines ursprünglichen Versorgungsgebietes nutzen kann. Dieser Preis wurde zwischen den Anbietern auf Grundlage der so genannten Verbändevereinbarung ausgehandelt. Um nun die Ineffizienzen, die sich aus dem natürlichen Netzmonopol ergeben, wie z.B. ein überhöhtes Preisniveau bei eingeschränktem Angebot und damit zugleich um die Generierung volkswirtschaftlich unerwünschter Monopolrenten für die Netzbetreiber zu verhindern, sollte eine Regulierungsbehörde die Preise kontrollieren und dadurch einen diskriminierungsfreien Preis sicherstellen. Aufgrund einer Neufassung der Elektrizitätsrichtlinie war die Bundesrepublik Deutschland dazu verpflicht bis zum 01.07.2004 eine solche Regulierungsbehörde einzuführen. Diese Aufgabe sollte durch die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) übernommen werden und damit die bisher noch gültige Verbändevereinbarung ablösen. Aufgrund von Abstimmungsproblemen innerhalb der Regierung über die genauen Kompetenzen der Behörde sowie die Art der Festlegung des Preises kann die Richtlinie allerdings nicht mehr fristgerecht eingeführt werden.
Aufgrund der Tatsache, dass der Tei
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Bibliographische Angaben
- Autor: Oliver Budde
- 2014, Erstauflage, 230 Seiten, 70 Abbildungen, Maße: 15,5 x 22 cm, Kartoniert (TB), Deutsch
- Verlag: disserta
- ISBN-10: 395425882X
- ISBN-13: 9783954258826
- Erscheinungsdatum: 29.01.2015
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