Die Tante Jolesch und ihre Zeit
Eine Recherche
Hat es Tante Jolesch, den Neffen Franzl und die Nichte Louise aus Friedrich Torbergs Buch wirklich gegeben? Und wie kam Torberg zu den Sprüchen der Tante Jolesch? Robert Sedlaczek hat sich auf Spurensuche begeben und setzt das Bild der von Torberg...
lieferbar
versandkostenfrei
Buch (Gebunden)
22.90 €
- Lastschrift, Kreditkarte, Paypal, Rechnung
- Kostenlose Rücksendung
Produktdetails
Produktinformationen zu „Die Tante Jolesch und ihre Zeit “
Hat es Tante Jolesch, den Neffen Franzl und die Nichte Louise aus Friedrich Torbergs Buch wirklich gegeben? Und wie kam Torberg zu den Sprüchen der Tante Jolesch? Robert Sedlaczek hat sich auf Spurensuche begeben und setzt das Bild der von Torberg beschriebenen Welt Stück für Stück zusammen.
Klappentext zu „Die Tante Jolesch und ihre Zeit “
Die Spurensuche beginnt bei dem legendären Rechtsanwalt Dr. Hugo Sperber, einer schillernden Figur in Friedrich Torbergs Buch. Doch bald rückt in den Recherchen eine jüdische Industriellenfamilie aus Iglau in den Vordergrund: die Tante Jolesch, der Neffe Franzl und die Lieblingsnichte Louise. Haben sie wirklich gelebt? Und wie kam Torberg zu den Sprüchen der Tante Jolesch? Akribisch erforschen die Autoren die Lebensgeschichten dieser Personen und finden wichtige Anknüpfungspunkte in bisher unveröffentlichten Briefen Torbergs. Immer mehr überraschende Querverbindungen ergeben sich während der Recherche. Der Neffe Franzl war mit Anton Kuh und Egon Erwin Kisch befreundet, seine Frau Louise verließ ihn, um den Komponisten Hanns Eisler, einen Weggefährten Bert Brechts, zu heiraten. Wie ein Puzzle setzen die Autoren Stück für Stück das Bild der von Torberg beschriebenen "untergegangenen Welt" neu zusammen.
Lese-Probe zu „Die Tante Jolesch und ihre Zeit “
Die Tante Jolesch und ihre Zeit von Robert SedlaczekEin politischer Prozess wird zur Anekdote
Der „Schutzbundprozess“ findet in Torbergs Die Tante Jolesch keinen Niederschlag. Da Torberg aber auch Sperbers Tätigkeit als Parteianwalt anekdotisch aufarbeiten wollte und musste – sonst wäre dieser ja nur als Anwalt diverser „Bassenaprozesse“ in der Anekdotensammlung vorgekommen –, bediente er sich eines anderen Falles und verfremdete ihn stark. Es geht um das Standgerichtsverfahren gegen zwei junge Sozialdemokraten: Josef Gerl und Rudolf Anzböck.
Die beiden hatten am 20. Juli 1934 um 23 Uhr eine Signalanlage der Donauuferbahn gesprengt. Anschließend wollten sie vom Ostbahnhof aus in die Tschechoslowakei flüchten, versäumten jedoch den letzten Zug und wurden im Keplerpark, im Bezirk Favoriten, von einem Wachebeamten angehalten. Gerl widersetzte sich der Perlustrierung und streckte den Polizisten mit zwei Pistolenschüssen nieder. Die beiden wurden von anderen Polizisten überwältigt und nach der Festnahme auf der Polizeistube misshandelt. Der Gerichtsarzt konstatierte einen Verschluss der Augenlider sowie Blutergüsse am Rücken, am Gesäß und an der Hüfte. Der angeschossene Polizist erlag einige Tage später seinen Verletzungen – zu diesem Zeitpunkt war Gerl bereits hingerichtet.
„Gerl und Anzböck wurden von den bekannten sozialdemokratischen Anwälten Dr. Max Scheffenegger und Dr. Hugo Sperber verteidigt, zwei in politischen Prozessen erfahrenen Advokaten, die sich alle Mühe gaben, das Leben ihrer Mandanten zu retten“, schreibt Wolfgang Neugebauer, den wir im „Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes“ vor kurzem besucht hatten.58 Die Anwälte stellten den Antrag, dass sich das Gericht für unzuständig erklären solle,
... mehr
weil die Fristen zur Einleitung eines Standgerichtsverfahrens nicht eingehalten worden waren. Dieser Antrag wurde abgelehnt. Damit war klar, dass Staatsanwalt und Richter die Höchststrafe anstrebten: Tod am Galgen.
Im Februar 1934, nach Ausbruch des Bürgerkriegs, war das Standrecht auf Aufruhr ausgedehnt worden; angesichts des anhaltenden nationalsozialistischen Terrors wurde mit Wirkung vom 1. Juli 1934 die Todesstrafe für Mord, Totschlag, gewaltsame Sachbeschädigung, Brandstiftung und Sprengstoffdelikte eingeführt. Ab 19. Juli 1934 – das war einen Tag vor dem Anschlag auf die Donauuferbahn – galt die Todesstrafe auch auf den bloßen Besitz von Sprengmitteln.
Gerl, geboren 1912 und in ärmlichen Verhältnissen aufgewachsen, musste sich nach einer Lehre als Goldschmied mit jahrelanger Arbeitslosigkeit abfinden. Er war mit 14 Jahren der Sozialistischen Arbeiterjugend beigetreten und aktiv in der SAJ-Gruppe „Prater“ in Wien Leopoldstadt, also in Sperbers Heimatbezirk. Bei einer illegalen Versammlung im Wienerwald musste Gerl mit ansehen, wie zwei junge Sozialisten von Austrofaschisten erschossen wurden. Seither drängte es ihn, diese Tat zu rächen. Er rechnete auch damit, dass ein Sprengstoffanschlag den Nationalsozialisten zugeordnet werden würde.
Im Prozess bekannte er sich zur Tat, nahm die ganze Verantwortung auf sich, wodurch sich der Mitangeklagte Anzböck, ein Hutmachergehilfe, für unschuldig erklären konnte. Auf die Frage nach seinen Motiven erklärte Gerl: „Ich habe das Ammonit [den Sprengstoff ] für ein Terrorattentat gegen die Regierung erhalten, weil sie das Volk versklavt durch die Unterdrückung der Arbeiterschaft. Auch ich bin unterdrückt worden. Wenn man ein freies Wort sagt, bekommt man den Gummiknüppel der Polizei zu spüren.“
Das Urteil lautete Todesstrafe, sowohl für Gerl als auch für Anzböck. Anzböck schrieb Gerl in einem Abschiedsbrief: „Also wenn wir wirklich sterben müssen, so wissen wir für was, es ist doch für unsere heilige Sache des Sozialismus.“
Bei Gerl verliefen die Bemühungen, ihn vor dem Galgen zu bewahren, im Sand. Der auf Versöhnung bedachte dritte Vizebürgermeister von Wien, Dr. Ernst Karl Winter, intervenierte bei seinem Freund Dollfuß – erfolglos. Später berichtete Winter in seinem Buch Christentum und Zivilisation, wie Dollfuß reagiert hatte: „Wir können Gott danken, daß es ein Roter und kein Nazi war, gegen den wir das neue Gesetz zuerst anwenden mußten.“
Hugo Sperber verfasste für Anzböck ein Gnadengesuch. Da jede Minute kostbar war – das Urteil sollte noch am selben Tag vollstreckt werden – kümmerte er sich nicht um Rechtschreibfehler.
„Ich bitte um Gnade! Ich bin kaum über 20 Jahre alt, ein törrichter (sic) unerfahrener, junger Mensch, der fremden (sic) unseligen Einfluss unterlegen ist. Ich habe im Leben wenig glückliche Tage gehabt. Als ich kaum 4 Jahre alt war, ist meine Mutter gestorben, mein Vater der ein schwerer Trinker war, hat eine Frau geheiratet, die mir sehr feindselig gesinnt war, und mich schwer mißhandelt hat. Elterliche Liebe habe ich überhaupt nicht gekannt. Aus lauter Verzweiflung bin ich mit 10 Jahren aus dem Elternhaus geflohen. Trotzdem bin ich ein ehrlicher Mensch geworden. Ich habe mich immer durch meine Arbeit erhalten und habe bis jetzt niemals gegen das Gesetz verstoßen.
Es kommen mir also sämtliche mildernen (sic) Umstände zu Gute, die das Gesetz überhaupt kennt. Alter knapp über 20 Jahre; vernachlässigte Erziehung; umfassendes, reumütiges Geständnis; vollkommene Unbescholtenheit; Verleitung durch andere Personen.
Schließlich sei noch erwähnt, daß ich nach der ganzen Sachlage als Minderbeteiligter [handschriftlich ausgebessert auf: Mindestbeteiligter] zu bezeichnen bin, da ich nicht die Haupttätigkeit entfaltet habe, und insbesonder (sic) an der Gefährdung des Lebens des Wachebeamten nicht schuldtragend bin.
Aus allen diesen Gründen hoffe ich nicht umsonst an die bekannte Menschlichkeit des Herrn Bundespräsidenten zu appelieren (sic), wenn ich ihn bitte, mich durch einen Gnadenakt vor dem Äußersten zu bewahren.
Rudolf Anzböck“
Dann kontaktierte Hugo Sperber den Arbeitgeber des zum Tode verurteilten Burschen. Die Firmenchefin Auguste Sternbach vom Modellhaus G. R. Sternbach Co., Stroh- und Filzhutfabrik, Wien 7, Neubaugasse 12–14 schickte ebenfalls umgehend ein Gnadengesuch an den Bundespräsidenten ab – auch dieses Schreiben spiegelt Sperbers Verteidigungslinie und Gedankenwelt wieder.
Sie halte es für ihre Pflicht darauf hinzuweisen, dass Anzböck sehr jung Vollwaise geworden ist. „(Er) litt besonders in seinen jungen Jahren stets an einem Gefühl der Einsamkeit und des Gedemütigtseins. (…) Aus meiner guten Kenntnis seines Wesens heraus bin ich überzeugt, daß aus ihm noch ein braver wertvoller Mensch werden wird. Deshalb befürworte ich sein Gnadengesuch auf das Allerwärmste (…) Mit meiner Hoffnung in einen guten Ausgang verbleibe ich
in Verehrung
Auguste Sternbach
Bundespräsident Wilhelm Miklas begnadigte Anzböck und wandelte die Todesstrafe „in lebenslänglichen schweren Kerker verschärft mit einem Fasttag alle Vierteljahre und einsamer Absperrung in dunkler Zelle am 20. Juli“ um. Anzböck wird nach knapp vierjähriger Haft am 19. Februar 1938 entlassen werden und in die USA emigrieren.
Der Fall und das Urteil entfalteten eine große Publizität. Die illegalen Sozialdemokraten waren in einem Erklärungsnotstand. Einerseits lehnten sie als Massenpartei, auch wenn diese in die Illegalität getrieben war, Terrorakte und Schüsse auf Polizisten kategorisch ab, außerdem hatten sich Gerl und Anzböck nach dem Anschlag offensichtlich sehr ungeschickt verhalten, andererseits konnten Gerls mutiger Auftritt vor dem Standgericht und seine Selbstaufopferung nicht einfach weggewischt werden.
Im Buch Die Tante Jolesch hat Torberg aus dem Fall eine Anekdote gemacht und ihr eine Vorgeschichte vorangestellt. In seiner Version der Geschichte missbilligte Sperber im Korridor eines Bezirksgerichts die Aufschrift „Parteienklosett“ und regte – in Anbetracht der aufkeimenden Deutschtümelei und angesichts des Umstandes, dass es keine Parteienpluralität mehr gab – eine Änderung in „Ständeabort“ an. Dabei sei er zunächst noch ungeschoren davongekommen. „Aber kurz darauf ereilte ihn ein unfreundliches Schicksal. Er hatte, alter Sozialdemokrat der er war, die Pflichtverteidigung eines jugendlichen ‚Illegalen‘ übernommen, dem ein nicht ganz geklärtes Sprengstoffattentat zur Last gelegt wurde. In seinem Plädoyer, das auch an anderen Stellen von seiner rührend naiven Fehleinschätzung der neuen Situation zeugte, appellierte er folgendermaßen an die Milde des Gerichts: ‚Ich bitte Sie, die Unerfahrenheit des jugendlichen Sprengstoffattentäters in Rechnung zu ziehen. Offenbar wußte er nicht, daß das einzige in Österreich erlaubte Sprengmittel das Weihwasser ist.‘“
Das war nicht nur ein Wortspiel, sondern auch eine Anspielung auf die ideologischen Wurzeln des „Ständestaates“. Vor allem katholische und christlichsoziale Politiker wollten ein nach Ständen geordnetes Staatswesen errichten – gestützt auf die im Jahr 1931 von Papst Pius XI. erlassene Enzyklika Quadragesimo anno. Mit ihrer antiliberalen Stoßrichtung verwandelte sich die Ständestaatsidee rasch zu einem Deckmantel für ein diktatorisches Regieren. Die Faschisten in Italien, Spanien und Portugal bezogen sich genauso auf dieses Gesellschaftsmodell wie der Austrofaschismus unter Dollfuß und später unter Kurt Schuschnigg. Da die „ständestaatlichen“ Gremien in Österreich nur ansatzweise eingerichtet wurden und keinen Einfluss auf die politische Willensbildung hatten, spricht die moderne Geschichtswissenschaft meist von einer „Regierungsdiktatur“.
Laut Torberg war Sperbers Einwand kontraproduktiv: „Weder dem Angeklagten noch ihm selbst war damit geholfen. Sperber wurde an Ort und Stelle verhaftet. Die Protektion eines Gerichtsarztes bewirkte seine Überstellung ins Inquisitenspital, der wenig später die Entlassung folgte. Vorher hatte er noch einen Kassiber hinausgeschmuggelt, dessen Text alsbald im Freundeskreis die Runde machte: ‚Ich befinde mich im Inquisitenspital, Dollfuß hingegen an der Regierung. Umgekehrt wär’ besser.“
Es entsteht der Eindruck, dass Torberg den Fall Gerl absichtlich verfremdet hat, um daraus eine Anekdote zu formen, in deren Mittelpunkt Sperber steht. Schon im Jahr 1948 testet er im Briefwechsel mit Justinian Frisch, ob Gerl erkennbar ist. Zunächst fragt er Frisch in einem Schreiben vom 28. September 1948, ob er Sperbers „Ekrasit- Plädoyer“ kenne, dieser verneint jedoch. Deshalb erklärt ihm Torberg in einem Antwortschreiben: „Das Ekrasit-Plädoyer spielt nach dem Feber 34, als Sperber nicht selten illegale Sozialdemokraten (meistens ex offo) verteidigte, darunter auch einen, der ein Stadtbahngleis in Floridsdorf in die Luft gesprengt hatte [allerdings fuhr die Stadtbahn damals nicht über die Donau nach Floridsdorf ] und zu dessen Entlastung Sperber geltend machte: ‚Der Angeklagte wäre sich noch nicht darüber klar gewesen, daß das einzige in Österreich erlaubte Sprengmittel das Weihwasser sei.‘“
Ekrasit ist ein Sprengstoff auf der Basis von Pikrinsäure, der vor allem im Ersten Weltkrieg zum Einsatz kam. In der Zwischenkriegszeit fungierte Ekrasit, ebenso wie Dynamit, als Synonym für Sprengstoff und Sprengkraft im Allgemeinen.
Mich ärgert, dass Torberg dem Rechtsanwalt derart wirklichkeitsfremde Aussagen in den Mund legt. Natürlich hat Sperber nicht an das Gericht appelliert, es möge „die Unerfahrenheit des jugendlichen Sprengstoffattentäters“ in Rechnung ziehen, denn dieser wisse noch nicht, „dass das einzige erlaubte Sprengmittel das Weihwasser ist“. So amüsant das Wortspiel mit der Doppelbedeutung von „sprengen“ auch sein mag – wem damals ein Sprengstoffanschlag zur Last gelegt wurde, dem drohte die Todesstrafe. Ein Verteidiger hätte völlig verrückt sein müssen, das Gericht auf diese Weise zu provozieren. Außerdem nahm ja Gerl alle Schuld für das Sprengstoffattentat auf sich, während Sperbers Verteidigung von Anzböck darauf hinauslief, ihn als unbedeutenden Mitläufer zu präsentieren.
Torberg hat auch das Detail erfunden, wonach Sperber sofort im Gerichtssaal verhaftet worden sei. Wenn das den Tatsachen entsprochen hätte, wäre Sperber nicht in der Lage gewesen, nach der Urteilsverkündung ein Gnadengesuch für Anzböck abzufassen, mit Stampiglie und Unterschrift zu versehen und per Boten in die Präsidentschaftskanzlei zu schicken.
Erfunden ist auch der Kassiber mit dem Wortlaut: „Ich befinde mich im Inquisitenspital, Dollfuß hingegen an der Regierung. Umgekehrt wär’ besser …“
Bundeskanzler Engelbert Dollfuß war zu diesem Zeitpunkt bereits tot. Er wurde am 25. Juli in seinen Amtsräumen von nationalsozialistischen Putschisten angeschossen und schwer verletzt. Weil die Putschisten ärztliche Hilfe verweigerten, verblutete er in einem Raum des Bundeskanzleramtes.
Im Marmor-Ecksalon des Bundeskanzleramtes, wo Engelbert Dollfuß sein Leben lassen musste, steht noch heute eine Kerze zu seinem Gedenken. Als Bruno Kreisky Bundeskanzler war, diente dieses Zimmer als Warteraum.
Franz Hajek versorgt Torberg
mit Pointen für Jolesch-Anekdoten
Victor von Kahler zählt zu den ganz frühen Ideenlieferanten für Die Tante Jolesch, ein ganz später Ideenlieferant war Rechtsanwalt Dr. Franz Hajek. Torberg ersucht ihn 1973 um Pointen für seine Tante Jolesch und verspricht gleichzeitig, ihn im Buch als Informant der Prager Milieuschilderungen zu nennen – was er auch tun wird.
Am 4. Jänner 1974 gibt Hajek einen vierseitigen, handgeschriebenen Brief auf. In diesem listet er Dutzende „gesammelte Aussprüche aus dem (Groß-)Muttermund“ auf. „Such Dir aus, was Du brauchen kannst, falls Du es nicht schon kennst!“
Ich finde Hajeks Brief im Torberg-Nachlass in der Nationalbibliothek, und zwar in einer Mappe mit dem Titel „Arbeitsmaterialien T. J.“ Hier eine kleine Auswahl der von Hajek aufgelisteten Aussprüche: „Gott soll einen behüten vor allem, was noch ä Glück ist.“ – „A Gast is ä Tier.“ – „Schwarz is immer elegant.“ – „Ä lediger Mensch kann am Kanapee schlafen.“ – „A Pelz kauft man im Sommer.“ – „Mit 70 Jahren lasst man sich ka Überzieher machen und wenn, dann soll ihn Sigi mitprobieren.“ – „Die ganze Welt is a Stad, Proßnitz is wie Paris, nur Venedig is a bissle anders.“ – „Zu zweit kost alles dreifach.“ – „Wir leben nebbich in einer großen Zeit.“
In dieser Aufzählung treffen wir auf zwei Pointen, die Torberg bereits 1958, also 16 Jahre zuvor, Kahler geschickt hat: „E Siebzigjähriger lasst sich kann Ibberzieher machen …“ – „E Gast is e Tier.“ Der von Hajek übermittelte Spruch „Die ganze Welt is a Stad, Proßnitz is wie Paris, nur Venedig is a bessle anders“ wird erst unter Torbergs Händen zum gängigen Bonmot. Wer kennt schon die mährische Bezirkshauptstadt Proßnitz (Prostjov)? Torberg vereinfacht den Spruch und legt ihn seiner Tante Jolesch in den Mund. „Alle Städte sind gleich, nur Venedig is e bissele anders.“
Kreisky, Torberg und Sperber
hören Vorträge von Alfred Adler
Torberg kehrte erst im April 1951 – mit einem Zwischenstopp in Paris und Zürich – nach Wien zurück, seine Frau Marietta folgte ihm einige Monate später nach. 1954 gründete er die Monatszeitschrift FORVM – mit Unterstützung des „Kongresses für kulturelle Freiheit“, eine in Paris angesiedelte und von der CIA finanzierte Organisation. Dieser Umstand war später Gegenstand heftiger Kontroversen, ja sogar gerichtlicher Auseinandersetzungen.
© by Haymon Verlag Alle Rechte vorbehalten
Im Februar 1934, nach Ausbruch des Bürgerkriegs, war das Standrecht auf Aufruhr ausgedehnt worden; angesichts des anhaltenden nationalsozialistischen Terrors wurde mit Wirkung vom 1. Juli 1934 die Todesstrafe für Mord, Totschlag, gewaltsame Sachbeschädigung, Brandstiftung und Sprengstoffdelikte eingeführt. Ab 19. Juli 1934 – das war einen Tag vor dem Anschlag auf die Donauuferbahn – galt die Todesstrafe auch auf den bloßen Besitz von Sprengmitteln.
Gerl, geboren 1912 und in ärmlichen Verhältnissen aufgewachsen, musste sich nach einer Lehre als Goldschmied mit jahrelanger Arbeitslosigkeit abfinden. Er war mit 14 Jahren der Sozialistischen Arbeiterjugend beigetreten und aktiv in der SAJ-Gruppe „Prater“ in Wien Leopoldstadt, also in Sperbers Heimatbezirk. Bei einer illegalen Versammlung im Wienerwald musste Gerl mit ansehen, wie zwei junge Sozialisten von Austrofaschisten erschossen wurden. Seither drängte es ihn, diese Tat zu rächen. Er rechnete auch damit, dass ein Sprengstoffanschlag den Nationalsozialisten zugeordnet werden würde.
Im Prozess bekannte er sich zur Tat, nahm die ganze Verantwortung auf sich, wodurch sich der Mitangeklagte Anzböck, ein Hutmachergehilfe, für unschuldig erklären konnte. Auf die Frage nach seinen Motiven erklärte Gerl: „Ich habe das Ammonit [den Sprengstoff ] für ein Terrorattentat gegen die Regierung erhalten, weil sie das Volk versklavt durch die Unterdrückung der Arbeiterschaft. Auch ich bin unterdrückt worden. Wenn man ein freies Wort sagt, bekommt man den Gummiknüppel der Polizei zu spüren.“
Das Urteil lautete Todesstrafe, sowohl für Gerl als auch für Anzböck. Anzböck schrieb Gerl in einem Abschiedsbrief: „Also wenn wir wirklich sterben müssen, so wissen wir für was, es ist doch für unsere heilige Sache des Sozialismus.“
Bei Gerl verliefen die Bemühungen, ihn vor dem Galgen zu bewahren, im Sand. Der auf Versöhnung bedachte dritte Vizebürgermeister von Wien, Dr. Ernst Karl Winter, intervenierte bei seinem Freund Dollfuß – erfolglos. Später berichtete Winter in seinem Buch Christentum und Zivilisation, wie Dollfuß reagiert hatte: „Wir können Gott danken, daß es ein Roter und kein Nazi war, gegen den wir das neue Gesetz zuerst anwenden mußten.“
Hugo Sperber verfasste für Anzböck ein Gnadengesuch. Da jede Minute kostbar war – das Urteil sollte noch am selben Tag vollstreckt werden – kümmerte er sich nicht um Rechtschreibfehler.
„Ich bitte um Gnade! Ich bin kaum über 20 Jahre alt, ein törrichter (sic) unerfahrener, junger Mensch, der fremden (sic) unseligen Einfluss unterlegen ist. Ich habe im Leben wenig glückliche Tage gehabt. Als ich kaum 4 Jahre alt war, ist meine Mutter gestorben, mein Vater der ein schwerer Trinker war, hat eine Frau geheiratet, die mir sehr feindselig gesinnt war, und mich schwer mißhandelt hat. Elterliche Liebe habe ich überhaupt nicht gekannt. Aus lauter Verzweiflung bin ich mit 10 Jahren aus dem Elternhaus geflohen. Trotzdem bin ich ein ehrlicher Mensch geworden. Ich habe mich immer durch meine Arbeit erhalten und habe bis jetzt niemals gegen das Gesetz verstoßen.
Es kommen mir also sämtliche mildernen (sic) Umstände zu Gute, die das Gesetz überhaupt kennt. Alter knapp über 20 Jahre; vernachlässigte Erziehung; umfassendes, reumütiges Geständnis; vollkommene Unbescholtenheit; Verleitung durch andere Personen.
Schließlich sei noch erwähnt, daß ich nach der ganzen Sachlage als Minderbeteiligter [handschriftlich ausgebessert auf: Mindestbeteiligter] zu bezeichnen bin, da ich nicht die Haupttätigkeit entfaltet habe, und insbesonder (sic) an der Gefährdung des Lebens des Wachebeamten nicht schuldtragend bin.
Aus allen diesen Gründen hoffe ich nicht umsonst an die bekannte Menschlichkeit des Herrn Bundespräsidenten zu appelieren (sic), wenn ich ihn bitte, mich durch einen Gnadenakt vor dem Äußersten zu bewahren.
Rudolf Anzböck“
Dann kontaktierte Hugo Sperber den Arbeitgeber des zum Tode verurteilten Burschen. Die Firmenchefin Auguste Sternbach vom Modellhaus G. R. Sternbach Co., Stroh- und Filzhutfabrik, Wien 7, Neubaugasse 12–14 schickte ebenfalls umgehend ein Gnadengesuch an den Bundespräsidenten ab – auch dieses Schreiben spiegelt Sperbers Verteidigungslinie und Gedankenwelt wieder.
Sie halte es für ihre Pflicht darauf hinzuweisen, dass Anzböck sehr jung Vollwaise geworden ist. „(Er) litt besonders in seinen jungen Jahren stets an einem Gefühl der Einsamkeit und des Gedemütigtseins. (…) Aus meiner guten Kenntnis seines Wesens heraus bin ich überzeugt, daß aus ihm noch ein braver wertvoller Mensch werden wird. Deshalb befürworte ich sein Gnadengesuch auf das Allerwärmste (…) Mit meiner Hoffnung in einen guten Ausgang verbleibe ich
in Verehrung
Auguste Sternbach
Bundespräsident Wilhelm Miklas begnadigte Anzböck und wandelte die Todesstrafe „in lebenslänglichen schweren Kerker verschärft mit einem Fasttag alle Vierteljahre und einsamer Absperrung in dunkler Zelle am 20. Juli“ um. Anzböck wird nach knapp vierjähriger Haft am 19. Februar 1938 entlassen werden und in die USA emigrieren.
Der Fall und das Urteil entfalteten eine große Publizität. Die illegalen Sozialdemokraten waren in einem Erklärungsnotstand. Einerseits lehnten sie als Massenpartei, auch wenn diese in die Illegalität getrieben war, Terrorakte und Schüsse auf Polizisten kategorisch ab, außerdem hatten sich Gerl und Anzböck nach dem Anschlag offensichtlich sehr ungeschickt verhalten, andererseits konnten Gerls mutiger Auftritt vor dem Standgericht und seine Selbstaufopferung nicht einfach weggewischt werden.
Im Buch Die Tante Jolesch hat Torberg aus dem Fall eine Anekdote gemacht und ihr eine Vorgeschichte vorangestellt. In seiner Version der Geschichte missbilligte Sperber im Korridor eines Bezirksgerichts die Aufschrift „Parteienklosett“ und regte – in Anbetracht der aufkeimenden Deutschtümelei und angesichts des Umstandes, dass es keine Parteienpluralität mehr gab – eine Änderung in „Ständeabort“ an. Dabei sei er zunächst noch ungeschoren davongekommen. „Aber kurz darauf ereilte ihn ein unfreundliches Schicksal. Er hatte, alter Sozialdemokrat der er war, die Pflichtverteidigung eines jugendlichen ‚Illegalen‘ übernommen, dem ein nicht ganz geklärtes Sprengstoffattentat zur Last gelegt wurde. In seinem Plädoyer, das auch an anderen Stellen von seiner rührend naiven Fehleinschätzung der neuen Situation zeugte, appellierte er folgendermaßen an die Milde des Gerichts: ‚Ich bitte Sie, die Unerfahrenheit des jugendlichen Sprengstoffattentäters in Rechnung zu ziehen. Offenbar wußte er nicht, daß das einzige in Österreich erlaubte Sprengmittel das Weihwasser ist.‘“
Das war nicht nur ein Wortspiel, sondern auch eine Anspielung auf die ideologischen Wurzeln des „Ständestaates“. Vor allem katholische und christlichsoziale Politiker wollten ein nach Ständen geordnetes Staatswesen errichten – gestützt auf die im Jahr 1931 von Papst Pius XI. erlassene Enzyklika Quadragesimo anno. Mit ihrer antiliberalen Stoßrichtung verwandelte sich die Ständestaatsidee rasch zu einem Deckmantel für ein diktatorisches Regieren. Die Faschisten in Italien, Spanien und Portugal bezogen sich genauso auf dieses Gesellschaftsmodell wie der Austrofaschismus unter Dollfuß und später unter Kurt Schuschnigg. Da die „ständestaatlichen“ Gremien in Österreich nur ansatzweise eingerichtet wurden und keinen Einfluss auf die politische Willensbildung hatten, spricht die moderne Geschichtswissenschaft meist von einer „Regierungsdiktatur“.
Laut Torberg war Sperbers Einwand kontraproduktiv: „Weder dem Angeklagten noch ihm selbst war damit geholfen. Sperber wurde an Ort und Stelle verhaftet. Die Protektion eines Gerichtsarztes bewirkte seine Überstellung ins Inquisitenspital, der wenig später die Entlassung folgte. Vorher hatte er noch einen Kassiber hinausgeschmuggelt, dessen Text alsbald im Freundeskreis die Runde machte: ‚Ich befinde mich im Inquisitenspital, Dollfuß hingegen an der Regierung. Umgekehrt wär’ besser.“
Es entsteht der Eindruck, dass Torberg den Fall Gerl absichtlich verfremdet hat, um daraus eine Anekdote zu formen, in deren Mittelpunkt Sperber steht. Schon im Jahr 1948 testet er im Briefwechsel mit Justinian Frisch, ob Gerl erkennbar ist. Zunächst fragt er Frisch in einem Schreiben vom 28. September 1948, ob er Sperbers „Ekrasit- Plädoyer“ kenne, dieser verneint jedoch. Deshalb erklärt ihm Torberg in einem Antwortschreiben: „Das Ekrasit-Plädoyer spielt nach dem Feber 34, als Sperber nicht selten illegale Sozialdemokraten (meistens ex offo) verteidigte, darunter auch einen, der ein Stadtbahngleis in Floridsdorf in die Luft gesprengt hatte [allerdings fuhr die Stadtbahn damals nicht über die Donau nach Floridsdorf ] und zu dessen Entlastung Sperber geltend machte: ‚Der Angeklagte wäre sich noch nicht darüber klar gewesen, daß das einzige in Österreich erlaubte Sprengmittel das Weihwasser sei.‘“
Ekrasit ist ein Sprengstoff auf der Basis von Pikrinsäure, der vor allem im Ersten Weltkrieg zum Einsatz kam. In der Zwischenkriegszeit fungierte Ekrasit, ebenso wie Dynamit, als Synonym für Sprengstoff und Sprengkraft im Allgemeinen.
Mich ärgert, dass Torberg dem Rechtsanwalt derart wirklichkeitsfremde Aussagen in den Mund legt. Natürlich hat Sperber nicht an das Gericht appelliert, es möge „die Unerfahrenheit des jugendlichen Sprengstoffattentäters“ in Rechnung ziehen, denn dieser wisse noch nicht, „dass das einzige erlaubte Sprengmittel das Weihwasser ist“. So amüsant das Wortspiel mit der Doppelbedeutung von „sprengen“ auch sein mag – wem damals ein Sprengstoffanschlag zur Last gelegt wurde, dem drohte die Todesstrafe. Ein Verteidiger hätte völlig verrückt sein müssen, das Gericht auf diese Weise zu provozieren. Außerdem nahm ja Gerl alle Schuld für das Sprengstoffattentat auf sich, während Sperbers Verteidigung von Anzböck darauf hinauslief, ihn als unbedeutenden Mitläufer zu präsentieren.
Torberg hat auch das Detail erfunden, wonach Sperber sofort im Gerichtssaal verhaftet worden sei. Wenn das den Tatsachen entsprochen hätte, wäre Sperber nicht in der Lage gewesen, nach der Urteilsverkündung ein Gnadengesuch für Anzböck abzufassen, mit Stampiglie und Unterschrift zu versehen und per Boten in die Präsidentschaftskanzlei zu schicken.
Erfunden ist auch der Kassiber mit dem Wortlaut: „Ich befinde mich im Inquisitenspital, Dollfuß hingegen an der Regierung. Umgekehrt wär’ besser …“
Bundeskanzler Engelbert Dollfuß war zu diesem Zeitpunkt bereits tot. Er wurde am 25. Juli in seinen Amtsräumen von nationalsozialistischen Putschisten angeschossen und schwer verletzt. Weil die Putschisten ärztliche Hilfe verweigerten, verblutete er in einem Raum des Bundeskanzleramtes.
Im Marmor-Ecksalon des Bundeskanzleramtes, wo Engelbert Dollfuß sein Leben lassen musste, steht noch heute eine Kerze zu seinem Gedenken. Als Bruno Kreisky Bundeskanzler war, diente dieses Zimmer als Warteraum.
Franz Hajek versorgt Torberg
mit Pointen für Jolesch-Anekdoten
Victor von Kahler zählt zu den ganz frühen Ideenlieferanten für Die Tante Jolesch, ein ganz später Ideenlieferant war Rechtsanwalt Dr. Franz Hajek. Torberg ersucht ihn 1973 um Pointen für seine Tante Jolesch und verspricht gleichzeitig, ihn im Buch als Informant der Prager Milieuschilderungen zu nennen – was er auch tun wird.
Am 4. Jänner 1974 gibt Hajek einen vierseitigen, handgeschriebenen Brief auf. In diesem listet er Dutzende „gesammelte Aussprüche aus dem (Groß-)Muttermund“ auf. „Such Dir aus, was Du brauchen kannst, falls Du es nicht schon kennst!“
Ich finde Hajeks Brief im Torberg-Nachlass in der Nationalbibliothek, und zwar in einer Mappe mit dem Titel „Arbeitsmaterialien T. J.“ Hier eine kleine Auswahl der von Hajek aufgelisteten Aussprüche: „Gott soll einen behüten vor allem, was noch ä Glück ist.“ – „A Gast is ä Tier.“ – „Schwarz is immer elegant.“ – „Ä lediger Mensch kann am Kanapee schlafen.“ – „A Pelz kauft man im Sommer.“ – „Mit 70 Jahren lasst man sich ka Überzieher machen und wenn, dann soll ihn Sigi mitprobieren.“ – „Die ganze Welt is a Stad, Proßnitz is wie Paris, nur Venedig is a bissle anders.“ – „Zu zweit kost alles dreifach.“ – „Wir leben nebbich in einer großen Zeit.“
In dieser Aufzählung treffen wir auf zwei Pointen, die Torberg bereits 1958, also 16 Jahre zuvor, Kahler geschickt hat: „E Siebzigjähriger lasst sich kann Ibberzieher machen …“ – „E Gast is e Tier.“ Der von Hajek übermittelte Spruch „Die ganze Welt is a Stad, Proßnitz is wie Paris, nur Venedig is a bessle anders“ wird erst unter Torbergs Händen zum gängigen Bonmot. Wer kennt schon die mährische Bezirkshauptstadt Proßnitz (Prostjov)? Torberg vereinfacht den Spruch und legt ihn seiner Tante Jolesch in den Mund. „Alle Städte sind gleich, nur Venedig is e bissele anders.“
Kreisky, Torberg und Sperber
hören Vorträge von Alfred Adler
Torberg kehrte erst im April 1951 – mit einem Zwischenstopp in Paris und Zürich – nach Wien zurück, seine Frau Marietta folgte ihm einige Monate später nach. 1954 gründete er die Monatszeitschrift FORVM – mit Unterstützung des „Kongresses für kulturelle Freiheit“, eine in Paris angesiedelte und von der CIA finanzierte Organisation. Dieser Umstand war später Gegenstand heftiger Kontroversen, ja sogar gerichtlicher Auseinandersetzungen.
© by Haymon Verlag Alle Rechte vorbehalten
... weniger
Autoren-Porträt von Robert Sedlaczek
Robert Sedlaczek, geb. 1952 in Wien, Dr. Phil., Studium der Publizistik, Germanistik und Anglistik, später Journalist, Verlagsleiter und Sachbuchautor. Von 1980 bis 1982 Mitarbeiter von Bundeskanzler Bruno Kreisky. Zahlreiche Sachbuchveröffentlichungen, bei Haymon: Wörterbuch der Alltagssprache Österreichs (HAYMONtb, 2011), Wörterbuch des Wienerischen (HAYMONtb, 2011) und Wiener Wortgeschichten. Von Pflasterhirschen und Winterschwalben (gem. mit Reinhardt Badegruber, 2012). Wolfgang Mayr, geb. 1944 in Schärding/Inn (Oberösterreich), Journalist. Von 1968 bis 2005 für die Austria Presse Agentur (APA) tätig, ab 1997 als Chefredakteur. Gründungsmitglied der "Initiative Qualität im Journalismus".
Bibliographische Angaben
- Autor: Robert Sedlaczek
- 2013, 2. Aufl., 296 Seiten, mit zahlreichen farbigen Abbildungen, Maße: 15 x 22 cm, Gebunden, Deutsch
- Verlag: Haymon Verlag
- ISBN-10: 3709970695
- ISBN-13: 9783709970690
- Erscheinungsdatum: 30.04.2013
Rezension zu „Die Tante Jolesch und ihre Zeit “
"Da der Leser den Autoren bei ihrer Recherche über die Schulter schauen kann, liest sich das Buch beinahe so spannend wie ein Kriminalroman." ORF Radio Wien, Thomas Robisek "Ganz viel zum Lesen, zum 'Eingraben' geradezu." Kurier, Peter Pisa "Ein vergnügliches Leseerlebnis." Tiroler Gegenwartsliteratur, Helmuth Schönauer
Pressezitat
"Da der Leser den Autoren bei ihrer Recherche über die Schulter schauen kann, liest sich das Buch beinahe so spannend wie ein Kriminalroman." ORF Radio Wien, Thomas Robisek "Ganz viel zum Lesen, zum 'Eingraben' geradezu." Kurier, Peter Pisa "Ein vergnügliches Leseerlebnis." Tiroler Gegenwartsliteratur, Helmuth Schönauer
Kommentar zu "Die Tante Jolesch und ihre Zeit"
Schreiben Sie einen Kommentar zu "Die Tante Jolesch und ihre Zeit".
Kommentar verfassen